Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https://simulaitients.uni-bielefeld.de gemäß BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene interaktive Komponenten. (nur in Einzelfällen nicht barrierefrei)

Gründe:

Wir nutzen eine barrierefreie Komponenten Bibliothek (Nuxt UI) unter anderem für Formulare. Dennoch kann es vereinzelt zu Problemen kommen. Wenn uns Fehler bekannt sind, versuchen wir diese dort zu melden und gegebenenfalls zu lösen. Für diesen Zweck sind wir immer dankbar für Feedback.

Barrierefreie Angebote

Für eine bessere und schneller Tastaturnavigation durch lange Listen werden einzelne Eintrage stets mit einer Überschrift eingeleitet, sodass zur nächsten Überschrift gesprungen werden kann, um detaillierte Information zu einem Eintrag zu überspringen.

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Bielefeld

Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)

Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Die ZAB bietet Expertise

  • in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
  • in digitaler Barrierefreiheit
  • für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

https://uni-bielefeld.de/barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.05.2026 erstellt.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit

Digitale Medizin Universität Bielefeld Medizinische Fakultät OWL Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld

E-Mail: digitale-medizin@uni-bielefeld.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf